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   BVerwG, 01.04.2016 - 5 PB 18.15   

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https://dejure.org/2016,7241
BVerwG, 01.04.2016 - 5 PB 18.15 (https://dejure.org/2016,7241)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.2016 - 5 PB 18.15 (https://dejure.org/2016,7241)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 2016 - 5 PB 18.15 (https://dejure.org/2016,7241)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz; Hinreichende Bezeichnung einer die Rechtsbeschwerde eröffnenden Divergenz; Darlegung der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz; Hinreichende Bezeichnung einer die Rechtsbeschwerde eröffnenden Divergenz; Darlegung der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz; Hinreichende Bezeichnung einer die Rechtsbeschwerde eröffnenden Divergenz; Darlegung der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2016 - 5 PB 18.15
    b) Die Rechtsbeschwerde ist auch nicht mit Blick auf die Annahme der Beschwerde zuzulassen, die angefochtene Entscheidung weiche von Rechtssätzen ab, die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 6 P 39.93 - BVerwGE 97, 68 ff. und vom 9. Dezember 2009 - 6 PB 35.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 40) aufgestellt worden seien.

    Gleiches gilt im Hinblick auf die von der Beschwerde in Bezug genommenen Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 2. November 1994 (- 6 P 39.93 - BVerwGE 97, 68 ), die sich zu der Frage verhalten, welche Bedeutung einem behördlich verfügten Einstellungsstopp im Zusammenhang mit § 9 BPersVG zukommt.

  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2016 - 5 PB 18.15
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Auszug aus BVerwG, 01.04.2016 - 5 PB 18.15
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15

    Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines divergenzfähigen Gerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 1. April 2016 - 5 PB 18.15 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
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